Empfehlungen aus der Perspektive einer gesundheitsorientierten Führung
1. Definition von Begriffen, Anwendungsbereichen und Zielen
Im Interesse aller Beteiligten sollten die Ziele, die mit der Einführung mobiler Bildschirmarbeit erreicht werden sollen, einvernehmlich benannt werden - z.B. die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, die Wiedereingliederung nach einer Erkrankung oder die betrieblichen Kosteneinsparungen durch Desksharing. Dabei gilt der Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit und es sollte geklärt werden, ob die betriebliche Vereinbarung - neben der überwiegenden Form mobiler Arbeit an Bildschirmarbeitsplätzen im Privatbereich - auch Regelungen zur Arbeit an anderen Orten oder in Verbindung mit Urlaub ("Workation") enthalten soll.
=> Die Aushandlungsprozesse in den Unternehmen können dadurch erleichtert und beschleunigt werden, wenn alle Beteiligten ein gemeinsames Verständnis über die zu behandeldnen Sachverhalte, den Umfang und die Ziele herstellen können.
2. Geeignete Tätigkeiten festlegen
Aufgrund von Betriebsabläufen mit Anwesenheitserfordernissen, Datenschutzaspekte oder besonderen rechnischen Anforderungen kann nicht jede Bildschirmarbeit mobil durchgeführt werden. In diesem Zusammenhang sollten Führungskräfte gemeinsam mit Ihren und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Kriterien für die Tätigkeiten festlegen, die auch außerhalb der Arbeitsstätte erledigt werden können.
=> Die Erörterung der Kriterien für die mobile Bildschirmarbeit schafft Handlungssicherheit für alle Beteiligten.
3. Zeitliche Rahmenbedingungen festlegen
Die zeitlichen Anteile von Bildschirmtätigkeiten außerhalb der Arbeitsstätte sollten - im Hinblick auf die wöchentliche Gesamtarbeitszeit - definiert werden. Darüberhinaus gilt es als Führungskraft auch die Tage der Anwesenheitspflicht im Betrieb sowie die Regelungen zur Erreichbarkeit bei der Arbeit außerhalb des Betriebes im Blick zu haben. Sofern hybride Bildschirmarbeit mit Desksharing-Modellen verbunden ist, sollte die Planbarkeit der Präsenzarbeit für die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichergestellt werden.
=> Auch die Definition von Modalitäten und zeitlichen Rahmenbedingungen schafft eine Handlungssicherheit - sowohl für die Führungskräfte als auch für die Beschäftigten.
4. Regelungen zur Aufteilung bzw. Übernahme der Kosten
Unabhängig vom Arbeitsort trägt der Arbeitgeber die Kosten für die erforderlichen Arbeitsmittel (Grundausstattung) sowie für die Maßnahmen des Arbeitsschutzes. Daneben können aber auch Vereinbarungen, wonach Beschäftigte eigene Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, getroffen werden.
=> Durch transparente und ausgewogene Regelungen zur Aufteilung der Kosten können entsprechende Konflikte zwischen den Beteiligten vermieden werden.
5. Gefährdungsbeurteilungen durchführen und Schutzmaßnahmen definieren
Für die Tätigkeiten außerhalb der Arbeitsstätte ist die erforderliche Gefährdungsbeurteilung unter Einbeziehung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchzuführen. Dazu sind Checklisten zur Erfassung der Umgebungsbedingungen und der Arbeitsplatzausstattung, die von den Beschäftigten genutzt werden können, zu empfehlen - auf deren Grundlagen dann entsprechende Maßnahmen festgelegt werden können.
=> Die Gefährdungsbeurteilung ist auch bei hybriden Arbeitsmodellen die Grundlage für sichere, gesunde, motivierende und produktive Arbeitsbedingungen.
6. Informationen und Unterweisungen
Im Hinblick auf die Besonderheiten der hybriden Bildschirmarbeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Führungskräfte in geeigneter Form zu informieren (z.B. durch Infoveranstaltungen, in Teambesprechungen oder im Intranet-Bereich des Unternehmens) und zu unterweisen. Dabei ist auch auf die Mitwirkungspflicht bei Wirksamkeitskontrollen des Arbeitgebers oder bei Kontrollen der Arbeitsschutzbehörden bzw. Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger einzugehen.
=> Hybrid arbeitende Beschäftigte sollten durch die Führungskräfte zur Eigenverantwortung und Mitwirkungspflicht (in der Gestaltung der Arbeitsbedingungen) befähigt werden.
7. Kontrolle und Anpassung des Arbeitsschutzes
Durch regelmäßige Befragungen der Beschäftigten, Fotodokumentationen oder Checklisten zu den Arbeitsbedingungen kann der Arbeitgeber die Arbeitsschutzmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit kontrollieren. Bei wesentlichen Änderungen der betrieblichen Rahmenbedingungen sind alle dargestellten Schritte erneut zu durchlaufen - um systematisch Änderungsbedarfe an den bestehenden Regelungen zu ermitteln (und mit dem Ziel einer nachhaltigen Förderung der Gesundheit) umzusetzen.
=> Ein wirksamer Arbeitsschutz - als ein grundlegender Baustein des betrieblichen Gesundheitsmanagements - basiert auf regelmäßiger Überprüfung der Zielerreichung und kontinuierlichen Verbesserungsprozessen.
Quelle und weiterführende Informationen:
BMAS: Empfehlungen für gute hybride Bildschirmarbeit. Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2024.